Fragen rund um Gutachten,
Bauschäden und unsere Arbeit.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Beauftragung, zum Ablauf einer Begutachtung und zur technischen Bewertung von Schäden und Mängeln an Gebäuden.
Vor der Beauftragung gut informiert.
Die Aufgaben eines Sachverständigen können sehr unterschiedlich sein: von der Untersuchung eines einzelnen Schadens über die technische Bewertung einer ausgeführten Bauleistung bis hin zur Erstellung eines ausführlichen Gutachtens.
Welche Vorgehensweise im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt immer von der Fragestellung, dem Gebäude und dem vorhandenen Schadensbild ab.
Vor dem Ortstermin
Wann sollte ich einen Sachverständigen einschalten?
Ein Sachverständiger ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Ursache eines Schadens unklar ist, unterschiedliche Auffassungen über die fachgerechte Ausführung bestehen oder eine unabhängige technische Bewertung benötigt wird.
Auch vor einer Abnahme, vor Ablauf von Gewährleistungsfristen oder bei wiederkehrenden Feuchte- und Schadensproblemen kann eine sachverständige Untersuchung sinnvoll sein.
Welche Arten von Gutachten und Bewertungen erstellt B2?
Wir erstellen je nach Aufgabenstellung technische Stellungnahmen, Kurzbewertungen und ausführliche Gutachten. Unsere Schwerpunkte liegen bei Hochbaukonstruktionen, Flach- und Steildächern, Fassaden, Bauwerksabdichtungen sowie bauphysikalischen Fragestellungen.
Darüber hinaus übernehmen wir unter anderem Zustandsdokumentationen, Beweissicherungen, baubegleitende Qualitätskontrollen und die technische Unterstützung bei Abnahmen und Streitfällen.
Für wen ist B2 als Sachverständigenbüro tätig?
Unsere Leistungen richten sich an private Bauherren und Immobilieneigentümer ebenso wie an Unternehmen, Verwaltungen, Versicherungen, Rechtsanwälte und weitere Auftraggeber.
Unsere sachverständige Tätigkeit erfolgt unabhängig und auf Grundlage einer klar definierten technischen Fragestellung. Eine Beauftragung ist sowohl durch private und gewerbliche Auftraggeber als auch durch Gerichte möglich.
In welchen Regionen ist B2 tätig?
Unser Ausgangspunkt ist Siegen. Regelmäßig sind wir in Siegen-Wittgenstein, im Kreis Olpe, im Kreis Altenkirchen, im Westerwald sowie im angrenzenden Mittelhessen tätig.
Bei geeigneter Aufgabenstellung übernehmen wir Gutachterleistungen auch überregional und deutschlandweit. Eine Auswahl bisheriger Einsatzorte finden Sie auf unserer Seite zum Einsatzgebiet →
Was bedeutet eine DEKRA-Zertifizierung bei einem Sachverständigen?
Eine DEKRA-Personenzertifizierung weist nach, dass die jeweilige Person ein geregeltes Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren für den ausgewiesenen Zertifizierungsbereich durchlaufen hat. Dabei werden definierte Voraussetzungen sowie fachliche Kenntnisse und Kompetenzen geprüft.
Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für den jeweils ausgewiesenen Zertifizierungsbereich. Mehr über unsere DEKRA-Zertifizierung erfahren →
Welche Unterlagen sollte ich für eine Anfrage bereithalten?
Hilfreich sind vorhandene Pläne, Fotos, Baubeschreibungen, Angebote, Rechnungen, Protokolle, Schriftverkehr oder bereits vorhandene technische Unterlagen zum betroffenen Bauteil.
Nicht in jedem Fall werden sämtliche Unterlagen benötigt. Welche Dokumente tatsächlich relevant sind, ergibt sich aus der jeweiligen Fragestellung.
Kann ich zunächst nur eine kurze Einschätzung anfragen?
Ja. Nicht jede Fragestellung erfordert sofort ein umfassendes Gutachten. Je nach Sachverhalt kann zunächst geklärt werden, ob ein Ortstermin sinnvoll ist und welcher Untersuchungsumfang für den konkreten Fall angemessen erscheint.
Was vorab geklärt werden kann
Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten hängen vom Umfang der Fragestellung, dem notwendigen Untersuchungsaufwand, dem Objekt, der vorhandenen Dokumentation und der gewünschten Ausarbeitung ab.
Eine pauschale Aussage ist deshalb ohne Kenntnis des konkreten Falls nicht seriös möglich. Nach einer ersten Einordnung der Aufgabenstellung kann der voraussichtliche Aufwand jedoch besser eingeschätzt werden.
Kann der voraussichtliche Aufwand vorab abgeschätzt werden?
In vielen Fällen ja. Je genauer die Aufgabenstellung und die vorhandenen Informationen beschrieben werden können, desto besser lässt sich einschätzen, welche Untersuchung und welche Art der Dokumentation voraussichtlich erforderlich sind.
Ist immer ein ausführliches schriftliches Gutachten erforderlich?
Nein. Der notwendige Umfang richtet sich nach dem Zweck der Untersuchung. Je nach Aufgabenstellung kann eine technische Stellungnahme oder eine kompaktere schriftliche Bewertung ausreichend sein.
Bei komplexen Schadensbildern, umfangreichen technischen Fragestellungen oder einer späteren Verwendung gegenüber Dritten kann dagegen eine ausführlichere Dokumentation sinnvoll sein.
Können auch nur einzelne Bauteile oder Mängel untersucht werden?
Ja. Eine Begutachtung muss sich nicht auf das gesamte Gebäude beziehen. Auch einzelne Bauteile, Detailanschlüsse oder konkrete Schadensbereiche können Gegenstand einer Untersuchung sein.
Bei der Bewertung berücksichtigen wir dennoch die konstruktiven Zusammenhänge, wenn diese für das Schadensbild relevant sind.
Untersuchung und Auswertung
Wie läuft eine Begutachtung normalerweise ab?
Am Anfang steht die Klärung der technischen Fragestellung. Anschließend werden vorhandene Unterlagen gesichtet und – sofern erforderlich – das Objekt beziehungsweise der betroffene Bereich vor Ort untersucht.
Die Feststellungen werden dokumentiert und fachlich bewertet. Je nach Auftrag erfolgt anschließend eine mündliche Erläuterung, eine schriftliche Stellungnahme oder die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens.
Was passiert bei einem Ortstermin?
Beim Ortstermin wird zunächst der vorhandene Zustand erfasst. Schadensbilder, auffällige Bauteile und konstruktive Details werden untersucht und dokumentiert.
Abhängig von der Fragestellung können ergänzend Messungen, Thermografie, Feuchteuntersuchungen oder weitere geeignete Untersuchungsmethoden eingesetzt werden.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Das hängt vom Umfang und der Komplexität des Falls ab. Eine einzelne technische Fragestellung lässt sich in der Regel schneller ausarbeiten als ein umfangreiches Schadensgutachten mit mehreren Bauteilen, Messungen und umfangreicher Dokumentenprüfung.
Der zu erwartende Bearbeitungsumfang kann nach Sichtung der Aufgabenstellung und der verfügbaren Unterlagen besser eingeordnet werden.
Setzen Sie Thermografie, Feuchtemessungen oder Drohnen ein?
Ja, sofern die jeweilige Methode zur Fragestellung passt. Thermografie, Feuchtemessungen und Drohneninspektionen sind für uns jedoch keine isolierten Leistungen, sondern Werkzeuge innerhalb einer fachlich begründeten Untersuchung.
Entscheidend bleibt immer die technische Bewertung des gesamten konstruktiven Zusammenhangs.
Technische Ursachen nachvollziehbar klären
Können Sie die Ursache eines Feuchte- oder Schimmelschadens feststellen?
Die Untersuchung zielt darauf ab, mögliche Ursachen und Zusammenhänge fachlich einzugrenzen. Dabei können unter anderem Feuchteeinträge, Wärmebrücken, Tauwasser, mangelhafte Anschlüsse oder konstruktive Schwachstellen eine Rolle spielen.
Je nach Schadensbild können hierfür Messungen, Thermografie, Bauteilöffnungen oder weiterführende Untersuchungen erforderlich sein.
Untersuchen Sie auch schwer zugängliche Dächer und Fassaden?
Grundsätzlich ja, soweit eine sichere und fachgerechte Untersuchung möglich ist. Bei schwer zugänglichen Bereichen können je nach Situation geeignete Zugangsmittel oder eine Drohneninspektion ergänzend eingesetzt werden.
Können Sie vorhandene Gutachten oder Sanierungsvorschläge überprüfen?
Ja. Vorhandene technische Unterlagen, Gutachten, Schadensbewertungen oder Sanierungskonzepte können im Hinblick auf die konkrete Fragestellung fachlich überprüft und eingeordnet werden.
Ob dafür eine reine Aktenprüfung ausreicht oder zusätzlich ein Ortstermin erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Begleiten Sie auch Bauabnahmen und Gewährleistungsbegehungen?
Ja. Wir unterstützen bei technischen Bauabnahmen sowie bei der Überprüfung ausgeführter Leistungen vor Ablauf von Gewährleistungsfristen.
Dabei können erkennbare Auffälligkeiten und technische Mängel dokumentiert und fachlich eingeordnet werden.
Unabhängige technische Einordnung
Können Gutachten von B2 in einem Rechtsstreit verwendet werden?
Ein privat beauftragtes Gutachten oder eine technische Stellungnahme kann zur Dokumentation und fachlichen Einordnung eines Sachverhalts verwendet und beispielsweise einem Rechtsanwalt zur weiteren Bewertung zur Verfügung gestellt werden.
Welche rechtliche Bedeutung eine solche Unterlage in einem konkreten Verfahren hat, ist eine juristische Frage und sollte bei Bedarf mit dem betreuenden Rechtsanwalt abgestimmt werden.
Arbeiten Sie mit Rechtsanwälten oder anderen Sachverständigen zusammen?
Ja. Bei komplexen Fragestellungen kann eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Fachplanern, Prüflaboren oder anderen Sachverständigen sinnvoll sein.
Unsere Aufgabe bleibt dabei die unabhängige technische Untersuchung und Bewertung innerhalb des beauftragten Fachbereichs.
Kann eine Beweissicherung vor Beginn von Bauarbeiten sinnvoll sein?
Ja. Insbesondere bei Baumaßnahmen mit möglichen Auswirkungen auf angrenzende oder benachbarte Gebäude kann eine vorherige Zustandsdokumentation sinnvoll sein.
Dabei wird der vorhandene Zustand systematisch und fotografisch erfasst, um später eine nachvollziehbare Vergleichsgrundlage zu haben.
Der nächste Schritt
Wie kann ich eine Anfrage stellen?
Am einfachsten über unser Kontaktformular. Beschreiben Sie dort kurz das Gebäude, den betroffenen Bereich und Ihre konkrete Fragestellung. Fotos oder vorhandene Unterlagen können bei der ersten Einordnung hilfreich sein.
Anschließend kann geklärt werden, welches weitere Vorgehen für Ihren Fall sinnvoll ist.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Wir prüfen Ihre Fragestellung und klären, welche Vorgehensweise für die technische Untersuchung sinnvoll ist.