Terrassen- und Balkontüren gehören zu den sensibelsten Bereichen der Gebäudeabdichtung. Genau hier entstehen in der Praxis besonders häufig Feuchte- und Wasserschäden. Mit den seit Januar 2026 geltenden „Regeln für Abdichtungen“ des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) wurden die Anforderungen an Tür- und Fensteranschlüsse deshalb deutlich konkretisiert.
Was hat sich geändert?
Die neuen ZVDH-Regeln unterscheiden erstmals klar zwischen verschiedenen Einbausituationen:
- Anschlusshöhen von 15 bis 5 cm: Es besteht grundsätzlich Materialwahlfreiheit, sofern das Abdichtungssystem die technischen Anforderungen erfüllt.
- Anschlusshöhen von 5 cm oder weniger: Hier werden Flüssigkunststoffsysteme aufgrund ihrer sicheren und nahtlosen Detailausbildung empfohlen.
- Barrierefreie Übergänge: Für schwellenlose Türanschlüsse sehen die neuen Regeln ausschließlich Flüssigkunststoffabdichtungen als geeignetes Abdichtungssystem vor.
Warum ist das wichtig?
Moderne Architektur wünscht sich häufig nahezu schwellenlose Terrassen- und Balkontüren. Gleichzeitig darf kein Niederschlagswasser in das Gebäude eindringen. Die neuen Regelungen schaffen hier mehr Planungssicherheit und stellen klar, welche konstruktiven Lösungen als anerkannte Regeln der Technik gelten.
Unser Praxistipp
Gerade bei Neubauten und Sanierungen sollte der Türanschluss bereits in der Planungsphase sorgfältig abgestimmt werden. Nachträgliche Änderungen sind häufig aufwendig und können erhebliche Mehrkosten verursachen. Eine frühzeitige technische Prüfung hilft, Ausführungsfehler und spätere Feuchteschäden zu vermeiden.
Planen Sie eine Dachterrasse, einen Balkon oder einen barrierefreien Terrassenzugang?
Gerne unterstützen wir Sie bereits in der Planungsphase. Eine unabhängige technische Prüfung der Anschlussdetails hilft, spätere Schäden und kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle technische Beratung oder objektbezogene Begutachtung. Maßgeblich sind stets die konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Bauvorhabens sowie die jeweils geltenden technischen Regelwerke und vertraglichen Vereinbarungen.
