Photovoltaikanlagen haben heute eine erwartete Nutzungsdauer von 25 bis 35 Jahren. Doch wie alt ist das Dach, auf dem sie montiert werden soll?
Genau hier wird häufig ein entscheidender Fehler gemacht.
Viele Dächer verfügen nur noch über eine Restlebensdauer von 10 bis 20 Jahren. Wird auf einem solchen Dach eine neue PV-Anlage installiert, muss diese bei einer späteren Dachsanierung vollständig demontiert und anschließend wieder montiert werden. Neben den eigentlichen Dachsanierungskosten entstehen dadurch zusätzliche Ausgaben für Gerüst, Demontage, Wiedermontage, Elektroarbeiten und gegebenenfalls neue Befestigungssysteme.
Achtung: Befindet sich auf Ihrem Gebäude noch eine asbesthaltige Asbestzement-Dacheindeckung, ist eine PV-Montage grundsätzlich nicht zulässig. Vor der Installation ist regelmäßig eine fachgerechte Asbestsanierung erforderlich. Eine frühzeitige Prüfung verhindert unnötige Planungsfehler und zusätzliche Kosten.
Worauf sollten Eigentümer achten?
- Wie alt ist die Dacheindeckung?
- Gibt es bereits Schäden oder Undichtigkeiten?
- Ist die Unterkonstruktion noch in einem guten Zustand?
- Reicht die verbleibende Lebensdauer des Daches für die geplante Nutzungsdauer der PV-Anlage aus?
Unsere Empfehlung
Vor der Installation einer Photovoltaikanlage sollte das Dach von einem fachkundigen Sachverständigenüberprüft werden. Ist absehbar, dass innerhalb der nächsten Jahre ohnehin eine Dachsanierung erforderlich wird, ist es in vielen Fällen wirtschaftlicher, zuerst das Dach zu sanieren und anschließend die PV-Anlage zu montieren.
So vermeiden Sie doppelte Kosten und stellen sicher, dass Dach und Photovoltaikanlage ihre maximale Lebensdauer erreichen.
Planen Sie die Installation einer Photovoltaikanlage?
Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an. Wir beurteilen den Zustand Ihres Daches, bewerten die technische Eignung und unterstützen Sie dabei, kostspielige Fehlentscheidungen und spätere Mehrkosten zu vermeiden.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle technische Beratung oder Begutachtung. Jeder Schadensfall und jedes Bauvorhaben sind anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort gesondert zu beurteilen. Eine Haftung für die Vollständigkeit oder die Anwendung der Inhalte auf Einzelfälle wird ausgeschlossen.
